Sportvereine: BV fordert mehr Transparenz bei langfristigen Mietverträgen

Ökologische, soziale und transparente Konditionierung von Erbbau- und Mietverträgen mit Sportvereinen. Beschluss der Bezirksvertretung Nippes am 18. März 2021: Bezirksvertreter*innen müssen wissen dürfen, worüber sie abstimmen. Sie können nicht über langfristige Verträge von Sportvereinen auf städtischem Grund entscheiden, ohne deren Inhalte zu kennen. Darüber hinaus kritisieren wir als Nippeser Bezirksvertreter*innen fehlende ökologische, soziale und transparente Standards in den veralteten Richtlinien der Mantelverträge. In Zukunft sollen den Bezirksvertreter*innen Verträge über langfristige Vermietungen vorgelegt werden, damit sie eine solide Abstimmungsgrundlage haben. Erst Recht, wenn es um wertvollen Grund und Boden geht, der vermutlich für 25 Jahre lang vermietet werden soll.

Zwischenzeitlich hat der Sportausschuss beantragt, dass die alten Mantelverträge „Richtlinien für die Vermietung von städtischen Sportanlagen an Sportvereine vom 28.02.1984“ und „Richtlinien für die Überlassung von unbebauten Grundstücken zum Bau von Sportstätten Dritter vom 19.12.1978“ einer ökologischen, sozialen und transparenten Konditionierung unterzogen werden.

Anlass der Diskussion war die Vorlage der Stadtverwaltung in der Bezirksvertretung Nippes zur Verlängerung des Mietvertrags des Tennisclub Ford Köln e.V. im nichtöffentlichen Teil der Bezirksvertretungssitzung, die mit einem Änderungsantrag (siehe unten) einstimmig am 18.03.2021 beschlossen wurde. In den Vorgesprächen hat sich der Vorstand des TC Ford Köln e.V. mit derlei Änderungen gerne einverstanden erklärt. Sie haben darauf verwiesen, dass sie schon jetzt Maßnahmen in dem nun beschlossenen Sinne durchführen.

Am 30.04.2021 berichtet Roland Schriefer im Kölner Wochenspiegel: Lesen Sie hier …

EINSTIMMIG BESCHLOSSEN AUF DER SITZUNG DER BV NIPPES AM 18.03.2021

Beschlossener Zusatzantrag nach §13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen

zu TOP 13.1.1 Vermietung TC [Tennisclub] Ford Köln e.V. 3644/2020 / AN/0591/2021

Die Bezirksvertretung stimmt der Vorlage der Stadtverwaltung mit Änderungen zu, die aus einem zu ändernden Mantelvertrag zu übernehmen sind.

Sie beschließt und schlägt dem Sportausschuss vor, nach entsprechender Prüfung folgendes zu beschließen:

I Zum Verfahren und zum Mantelvertrag

Langjährige Mietverträge und Erbbauverträge der Stadt Köln mit Sportvereinen, die eine exklusive Nutzung von öffentlichen Grundstücken beinhalten, sollen

  1. allen Bezirksvertreter:innen zugänglich gemacht werden, damit sie eine solide Grundlage für ihre Positionsfindung und ihr Abstimmungsverhalten bekommen,
  2. sich an einem öffentlich und dabei barrierefrei zugänglichen Rahmenvertrag (Internet) orientieren, der auch die folgenden Punkte enthält.

II Zu den neuen Inhalten des Mantelvertrags

Zu den Mantelverträgen „Richtlinien für die Vermietung von städtischen Sportanlagen an Sportvereine vom 28.02.1984“ und „Richtlinien für die Überlassung von unbebauten Grundstücken zum Bau von Sportstätten Dritter vom 19.12.1978“ werden folgende Änderungen und Ergänzungen beschlossen:

  1. Soziale Kriterien: In die Verträge soll hinein geschrieben werden, dass es keine übermäßig teuren Vereinsmitgliedsbeiträge, Eintrittsgebühren und dergleichen geben soll und die Vereinsmitgliedschaft und überhaupt das Vereinsleben keine Bevorzugung oder Benachteiligung nach Nationalität, Ethnie, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung kennen darf. Der Verein soll den Frauen- und Mädchensport fördern. Der Verein soll Rassismus, religiöses Dominanzdenken, Maskulinismus und Homophobie bewusst verhindern.
  • Ökologische Kriterien: Der Verein soll keine ökologisch besonders schädliche Dinge tun, Artenvielfalt fördern, Bäume pflanzen, entsprechende Pflegestandards festlegen. Ökologische Initiativen (z. B. aus der Zuschauerschaft) oder Vereine, die die Zusammenarbeit mit dem Sportverein suchen, soll dieser unterstützen, z.B. Bienenstöcke und Dachbegrünung erlauben.
  • Transparenz-Kriterien: Die Vereine sollen Spielstunden auch für andere Gruppen und Initiativen öffnen, wenn die Vereine die Anlagen selbst nicht voll nutzen.

III. Verfahren

Für den Mietvertrag mit dem Tennis Club Ford e. V. wird der gegebenenfalls im obigen Sinne geänderte Mantelvertrag vom Tag seiner Rechtskräftigkeit an ebenfalls gültig.

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